Informationelle Selbstbestimmung

Im Vorwort des Linux-Magazins 05/07 fand ich ein schönes Zitat des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1984 (sic!):

„Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und Informationen dauerhaft gespeichert, verwendet und weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkunggsfähigkeit seiner Bürger begründeten … Gemeinwesens ist.”

Das war damals zum Volkszählungsurteil. Und wie in eben jenem Vorwort korrekt vermerkt wird, gibt heute jeder bei einem Ratenkauf seines Sofas mehr Daten preis als beim einstigen Volkszählungs-Fragebogen.
Ganz zu schweigen von “passiver Informations-Abgabe” wie bei Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, RFID etc…

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