Stasi 2.0
Ich stand dieser Stasi 2.0 Geschichte ja eher skeptisch gegenüber, da man mit solchen Vergleichen vorsichtig sein sollte. Aber:
Nach Vorratsdatenspeicherung, Biometrischer Vollerfassung und Online-Durchsuchung fordert Schäuble nun ein “Kommunikationsverbot [für]” sowie die “vorsorglichen Internierung von Gefährdern” und denkt über die rechtlichen Regelungen für “gezielte Tötung” nach. (via SpOn).
In meinen Augen arbeitet unser Innenminister damit ziemlich zielsicher gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands.
Wie war das noch mit Art. 20 (4) GG…
Nachtrag: Auf tagesschau.de gibt es sowohl einen Artikel zur “Hitzige[n] Debatte über Schäubles Vorstoß” sowie eine etwas ältere, aber kurze und übersichtliche Zusammenfassung von Schäubles Forderungen.
am 8. July 2007 um 14:09 Uhr.
Hehe, das passt gerade zu dem, was ich lernen muss.
vgl. Degenhart, C.: Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, Heidelberg, 2004.
Naja, nach Art. 20 IV GG klappts also nicht, aber der ist ja eh ein bisschen absurd
am 9. July 2007 um 07:27 Uhr.
Hallo Blogger,
konnte mir nicht anders helfen als dem Herrn Dr. Innenminister herzlichst zu seinen Vorschlägen zu gratulieren….
http://meinelobby.blogspot.com/2007/07/schubles-kampf-mit-seinem-terror.html